Auftragsformulare

Grundnährstoffe 

- gültig ab September 2024


Nmin 

- gültig ab Dezember 2025





Hinweise Nmin



Die Landesregierung hat am Dienstag, den 10. Oktober 2023, die geänderte „Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ beschlossen. Durch die geänderte Verordnung kommt es zu einer Vergrößerung der Gebietskulisse: Die Gebiete, die als mit Nitrat belastet gelten, umfassen nun zirka 32 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen (vormals circa 21 Prozent).



Bildung von Nmin-Bewirtschaftungseinheiten   



Ausgefüllte Auftragsformulare bitte per E-Mail oder Post an:

Bodenproben Sanders

Höger Weg 20

49751 Spahnharrenstätte

info@bodenproben-sanders.de

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